Allgemeine Reiseinformationen
Reisehinweise für die Nordsee Schleswig-Holstein zu Corona-Zeiten
Seit dem 02. November sind Reisen zu touristischen Zwecken im Inland und damit auch an die Nordsee verboten. Übernachtungsangebote dürfen nur noch für eindeutig nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
Erlaubt bleibt weiterhin eine Beherbergung aus beruflichen, sozial-ethischen (beispielsweise Bestattung oder Sterbebegleitung) oder medizinischen Gründen (Begleitung von Kindern bei einem Krankenhausaufenthalt).
Bürger*Innen werden von der Regierung dazu aufgefordert nicht notwendige private Besuche, Reisen sowie Tagesausflüge zu überdenken und möglichst auf diese zu verzichten.
In Landkreisen, die eine 7-Tages-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*Innen übersteigen, wird der Bewegungsradius auf 15 km um den eigenen Wohnort beschränkt, sofern kein triftiger Reisegrund vorliegt. Infolgedessen sind touristische Tagesausflüge in diesem Fall nicht erlaubt.
Es gilt nach Möglichkeit den Kontakt zu anderen Personen (andere Personen als der eigene Haushalt) auf ein absolut nötiges Minimum zu beschränken.
Private Zusammenkünfte im Kreis des eigenen Haushaltes sind mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
Es besteht eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in folgenden Bereichen:
Desweiteren besteht eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in folgenden Bereichen:
Bis auf wenige Ausnahmen, falls diese beispielsweise zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig sind, sind Veranstaltungen untersagt.
Sämtliche Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Erlaubt ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
Verkaufsstellen des Einzelhandels sind geschlossen. Mit Ausnahme von Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkten, Getränkemärkten, Apotheken, Sanitätshäusern, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäusern, Babyfachmärkten, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkten sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln).
Zum Nachlesen: