Allgemeine Reiseinformationen
Reisehinweise für die Nordsee Schleswig-Holstein zu Corona-Zeiten
Die 3G-Regel für Beherbergungen ist aufgehoben; es muss also kein Nachweis mehr erbracht werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein.
Die 3G-Regel für Freizeit und Kultureinrichtungen ist aufgehoben; es muss also kein Nachweis mehr erbracht werden.
- Bitte informieren Sie sich vorab über die geltenden Corona-Regeln der einzelnen Betriebe. -
Die Maskenpflicht gilt nur noch für Bereiche, in denen Kontakt zu besonders vulneraben Personen besteht. Die Maskenpflicht gilt außerdem weiterhin im öffentlichen Personennahverkehr. In anderen Bereichen des öffentlichen Lebens werden bisher geltende Maskenpflichten in Maskenempfehlungen umgewandelt.
Achten Sie bitte auf ihren eigenen Schutz und tragen Sie am besten dort eine Maske, wo es sinnvoll ist, wie zum Beispiel in Innenräumen, in denen Gedränge oder ein vermehrtes Personenaufkommen herrscht.
An der frischen Luft, etwa auf Wochenmärkten, in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen besteht aktuell keine Maskenpflicht.
Die 3G-Regel für die Gastronomie ist aufgehoben; es muss also kein Nachweis mehr erbracht werden.
- Bitte informieren Sie sich vorab über die geltenden Corona-Regeln der einzelnen Betriebe. -
Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen sind aufgehoben.
Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die aktuelle Landesverordnung (Stand: 04.04.2022).
Schnelltest-Stationen:
Corona-Schnelltest-Stationen in Nordfriesland
Corona-Schnelltest-Stationen in Dithmarschen/in ganz Schleswig-Holstein
Zum Nachlesen:
Aktuelle Landesverordnung und Erlasse zum Coronavirus des Landes Schleswig-Holstein
Aktuelle Informationen zum Coronavirus des Kreises Nordfriesland
Aktuelle Informationen zum Coronavirus des Kreises Dithmarschen
Handreichung für Gäste_Dithmarschen
Diese Seite wird laufend ergänzt und aktualisiert (Stand: 04.05.2022).