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Haus Blanker Hans - App.15
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Neu renovierte und möblierte 2-Zimmerwohnung mit ca. 60 qm in der 1. Etage mit 2 Südbalkonen. Wohnzimmer mit Kabel-TV, DVD-Player,CD-Radio,W´Lan und Telefon.
Separate offene Küche mit Geschirrspüler, Backofen und Cerankochfeld.
Schlafzimmer mit Doppelbett, alles mit hellem PVC ausgelegt.
Es besteht die Möglichkeit im Haus zu Waschen und zu Trocken.Im Haus gibt es einen Fahrstuhl.Es gibt die Möglichkeit einen Tiefgaragen-Stellplatz zu mieten.
Im gewählten Reisezeitraum leider nicht verfügbar:
2 Bewertungen für Haus Blanker Hans - App.15
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Das sonnige Sylter Appartement 15 im Appartementhaus Blanker Hans für bis zu 3 Personen liegt mitten im Herzen von Westerland in der Strandstraße 22 an einer der beiden bekannten Westerländer Fußgängerzonen in unmittelbarer Nähe zum Hauptstrand. Sowohl den Strand, als auch viele Einkaufs- und Shoppingmöglichkeiten erreichen Sie ganz entspannt zur Fuß in nur 2 Minuten. Die Ferienwohnung liegt in der 1. Etage des Hauses und verfügt über 2 Südbalkone.
Lage der Unterkunft
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Sa, So und Feiertag von 10:00- 18:00 Uhr
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.