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Haus Karla
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Lizenz Nummer: 15 10
Hier kann man sich nur wohlfühlen.
Im frisch renovierten Ferienbungalow Karla haben Sie alle Räume auf einer Ebene im Erdgeschoss. Zwei separate Schlafräume mit jeweils einem Doppelbett, eine voll ausgestattete Küche mit Essplatz, sowie das Wohnzimmer mit Terrasse nach Osten und Süden, wo sie entspannt ihren Urlaub genießen können. In wundervoll heller Farbgebung wurde hier nur an Ihr Wohlfühlen gedacht. Sie haben dazu einen Pkw-Stellplatz, im Keller befindet sich ein Abstellraum und die Waschmaschine. Umrahmt wird das Haus von einem wunderschönen Garten. Mit Südterrasse und Stellplatz (Räder und PKW), für den perfekten Familienurlaub.
Das schön eingewachsene Grundstück besticht durch seine sehr ruhige Lage in einer Anliegerstraße in Alt-Westerland. Die ländliche Ruhe und das entspannende Grün ist typisch für Alt-Westerland, das den Alltag vergessen lässt. Einkaufsmöglichkeit & Bäcker befinden sich ca 5 min vom Objekt.
Das Zentrum von Westerland und der Strand sind in 10 min. Fußweg erreichbar.
Im gewählten Reisezeitraum leider nicht verfügbar:
2 Bewertungen für Haus Karla
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Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.