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Haus Lorens-de-Hahn-Straße
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Gemütliche 2-Zimmer-Wohnung im Haus Lorens-de-Hahn 26 mit ca. 55 m² auf 2 Ebenen (EG, UG) für 2 Personen. Ein Domizil zum Ankommen und Wohlfühlen. Genießen Sie die erholsame Ruhe auf der gepflegten Südterrasse mitten in Westerland auf Sylt. Nichtraucherwohnung. Hunde sind herzlich willkommen. Modernes Wohnzimmer mit gemütlicher Couch, Sessel und TV. Essbereich mit Platz für 2 Personen. Direkter Zugang zur Südterrasse, für gemütliche Sonnenstunden.
Halb offene Küche mit Geschirrspüler, Cerankochfeld und allem erdenklichen Komfort.
Schlafzimmer mit Doppelbett (2x90x200 cm) und einem geräumigen Kleiderschrank.
Badezimmer (Duschbad) mit Dusche, Handtuchwärmer und Föhn.
WLAN (ohne Gewähr) und Pkw-Stellplatz am Haus nach Verfügbarkeit vorhanden.
Gemütliche 2-Zimmer-Wohnung im Haus Lorens-de-Hahn 26 mit ca. 55 m² auf 2 Ebenen (EG, UG) für 2 Personen. Ein Domizil zum Ankommen und... mehr anzeigen
Komfortable 3 1/2-Zimmer-Wohnung im Haus Lorens-de-Hahn 26 mit ca. 85 m² auf 2 Ebenen (EG, UG) für bis zu 4 Erwachsene und 2 Kinder. Genießen... mehr anzeigen
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.