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Inseltraum-Strandläufer
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Haus Strandläufer**** ca. 101 qm, max. 4 Erwachsene
Unser Friesenhaus wurde 1785 errichtet. Es liegt im historischen Ortsteil Oldsum/Klintum auf einem 650 m² großen Gartengrundstück, direkt an der Marsch. Mit viel Liebe zum Detail wurde das Haus 2007 restauriert und renoviert, so dass 2 Haushälften entstanden,in denen Sie sich wohl fühlen werden. Die im Ostteil liegende Haushälfte Strandläufer ist gepägt von der historischen Bausubstanz. Im Inneren Originaldecken, Katschur und ein historischer Ofen. Offenes Wohnen im lichtdurchfluteten Wohnbereich und die geschmackvolle Einrichtung schaffen eine besondere Wohlfühlatmosphäre. Zimmeraufteilung: 2 Schlafzimmer, davon 1 Schlafraum mit 1 Doppelbett und 1 Schlafraum mit 2 Einzelbetten. 2 Bäder mit Dusche/WC, 1 Badezimmer zusätzlich mit Fußbodenheizung und Infrarotsauna. Wohnraum, Essbereich, Küche. Küchenausstattung: Herd mit Backofen, Mikrowelle, Spülmaschine, Waschmaschine mit Trockner. Medien: SAT-TV, Radio, CD, DVD, W-Lan-Zugang.
Garten: Garten mit eigenem Zugang, Gartenmöbeln und PKW-Stellplatz.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.