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Westerhörn 35, Whg. Min Lek
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Exklusives Endhausteil Min Lek mit ca. 140 m² unter Reet auf drei Ebenen (EG, OG, DG) für bis zu 6 Personen. Dieses stilvolle Friesenhaus mit charakteristischem Reetdach bietet alles, was man sich für einen traumhaften Urlaub auf Sylt wünscht. Die liebevoll angelegte Terrasse sowie der Südgarten laden zum Verweilen ein. Das Wohnzimmer verfügt über einen Mylin-Kachelofen und sorgt selbst an kalten Tagen, für ein gemütliches Raumklima. Modernes Ecksofa, TV und hochwertige Tischlereinbauten. Direkter Zugang zur Terrasse mit Strandkorb und Südgarten. Gemütliche Essecke bietet Platz für gesellige Abende. Im gesamten Haus herrscht durch und durch eine gemütliche Atmosphäre, hier findet jeder ein passendes Plätzchen.
Küche mit maßgeschneiderter Sitzecke und Gaggenau Küchengeräten sowie jeglichem Komfort.
1. Schlafzimmer mit Doppelbett (180x200cm) und TV 2. Schlafzimmer mit Doppelbett (160x200cm), TV, direkter Zugang zum 2. Badezimmer mit Dusche. 3. Schlafzimmer mit Doppelbett (180x200cm), Einbauschränken und TV
1. Badezimmer (Duschbad) mit Dusche, Fußbodenheizung, Föhn und Tageslicht. 3. Gäste-WC
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.