Ab Ende September
Was die neue EmpCo-Richtlinie für Tourismusunternehmen bedeutet
Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland neue verbindliche Regeln für Nachhaltigkeitskommunikation. Die EU-Richtlinie EmpCo – „Empowering Consumers for the Green Transition" – ist bereits seit März 2024 in Kraft und wurde in Deutschland durch eine Anpassung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in nationales Recht überführt. Ziel der Richtlinie ist ein stärkerer Verbraucherschutz vor Greenwashing und irreführenden Nachhaltigkeitsaussagen. Sie gilt branchenunabhängig für alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher in der EU anbieten – und damit auch für Hotels, Campingplätze, Gastronomiebetriebe, Freizeitanbieter und Destinationsmanagementorganisationen.