Ab dem 28. Juni 2025 greift das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Neben einigen anderen Punkten verpflichtet das neue Gesetz private Anbieter dazu, eine Barrierefreiheitserklärung auf ihren Websites zu veröffentlichen – und zwar nicht nur im aktuellen Stand, sondern auch mit Punkten, die noch optimiert werden müssen, inklusive Begründung für nicht realisierbare Bereiche. Außerdem gibt es hierüber die Möglichkeit, Kontakt zum Website-Eigentümer aufzubauen, um auf fehlende Barrierefreiheit aufmerksam machen zu können.
Hier geht’s zur Mustererklärung der Prüfstelle für barrierefreie Informationstechnik Schleswig-Holstein.
Extra-Tipp: Sehen Sie die Barrierefreiheitserklärung nicht nur als Pflicht – sondern als Ihr ehrliches Versprechen nach außen. Zeigen Sie Fortschritte, nennen Sie Baustellen (inklusive der Gründe) – das schafft Vertrauen und Transparenz.
Einen Überblick der inhaltlichen Anforderungen der Erklärung finden Sie in den Informationen der Bundesregierung: Portal Barrierefreiheit - Erklärung zur Barrierefreiheit
Barrierefrei heißt: volle Zugänglichkeit – rollstuhlgerechte Eingänge, taktile Leitsysteme, barrierefreie Toiletten.
Barrierearm bedeutet: deutliche Erleichterung, ohne Vollausstattung – Rampen, kontrastreiche Bodenleitungen, mobile Lösungen.
Gerade kleine Gastgeber können zunächst barrierearme Maßnahmen umsetzen – das ist kosteneffizient und wirkt dennoch stark. Jedes verbesserte Angebot öffnet die Tür zu neuen Gästen und stärkt Ihr Profil.
- Räumlichkeiten checken: Türbreiten, Barrieren, Bäder
- Maßnahmen ergreifen: mobile Rampen, Haltegriffe, kontrastreiche Markierungen
- Digitale Barrierefreiheit: Website mit leicht leserlichem Layout, alt-Texte, PDF mit Erklärung, Buchungssysteme prüfen
- Mustererklärung nutzen: Orientierung an der DEHOGA-Vorlage für die Erklärungspflicht inkl. Verbesserungsbedarf
- Schulung für Personal: Sensibilisierung im Umgang mit Gästen mit Behinderung
- Kooperation mit Orten: Strandrolli-Pools und Infrastrukturpartner einbeziehen
- Breite Rampen, flache Deichaufgänge, taktile Leitsysteme
- Barrierefreie Wege mit geeigneter Beschilderung (Grip, Kontrast und ggf. Audioinhalte)
- Strandrollstühle an zentralen Zugängen verleihen
- PKW-Zufahrten für mobil eingeschränkte Besucherinnen und Besucher bereitstellen
- Zugänglichkeit des öffentlichen Nahverkehrs attraktiv gestalten (Bus, Bäderbahn, Radmitnahme)
- Kooperationen mit Kommunen für regionale Zugangsprojekte nutzen
Best Practices
Viele Orte und Inseln in unserer Region setzen bereits auf barrierearme und barrierefreie Angebote. Informieren Sie sich bei Ihrer lokalen Tourismusorganisation und kommunizieren Sie diese Möglichkeiten auch an Ihre Gäste.
Einen Überblick zu Barrierefreiheit der Orte und Inseln gibt es hier.
Hotel Windschur in St. Peter-Ording
Das Hotel Windschur in St. Peter-Ording geht konsequent auf die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen Einschränkungen ein – mit schwellenlosen Zugängen, rollstuhlgerechten Zimmern und barrierefreien Bädern. Darüber hinaus wurde das gesamte Konzept inklusiv gedacht, sodass Komfort und Design für alle Gäste gleichermaßen erlebbar sind.
Seeloge in Eutin
Seh-, Hör- oder Mobilitätseinschränkungen wird flexibel eingegangen. Zudem ist das Haus als Inklusionsprojekt gestaltet – etwa 40 % der Mitarbeitenden haben eine Behinderung, und das räumliche sowie personelle Konzept ist von Grund auf inklusiv angelegt.
Auf dem Hof Schmörholm in Leck sind vier der zwölf Ferienwohnungen und -häuser rollstuhlgerecht ausgestattet – zertifiziert mit „RolliPlus“ – und bieten umfangreiche Hilfsmittel wie Hebelift, Dusch- und Toilettenstuhl sowie Pflegebett. Zusätzlich sind barrierefreie Aktivitäten wie Treckerkutschfahrten auch für Rollstuhlnutzer gestaltet, damit Menschen mit Mobilitätseinschränkungen am vielfältigen Familienprogramm aktiv teilnehmen können.
Fördermöglichkeiten – Finanzierung, die bewegt
Mit Förderungen können Sie Ihre Barrierefrei-Projekte auf den Weg bringen:
- Fonds für Barrierefreiheit SH fördert bauliche und digitale Maßnahmen, Rampen, Websites, Fernrohre mit Audiofunktion u. v. m.
- EFRE & Landesprogramme im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027
- Förderprogramme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie – suchen Sie in der Förderdatenbank nach dem Stichwort „barrierefrei“ Förderdatenbank
Tipp: Vernetzen Sie sich mit Ihrer Kommune und Wirtschaftsförderung – gemeinsames Antragsstellen bringt mehr Sichtbarkeit für Ihre Projekte.
Schlusswort
Die genannten Best Practices zeigen, wie auch kleine Hotels, Privatvermieter und Freizeitanbieter mit einfachen Maßnahmen Barrierefreiheit schaffen können. Dabei geht es nicht immer nur um teure Umbauten – oft reichen kleine Anpassungen wie Zugänge mit Rampen, rollstuhlgerechte Badezimmer, Hilfsangebote und individuelle Beratung aus, um Gästen mit besonderen Bedürfnissen einen großartigen Aufenthalt zu ermöglichen.
Die konsequente Umsetzung von Barrierefreiheit ist nicht nur ein rechtlicher Aspekt, sondern ein Wettbewerbsvorteil: Sie stärkt das Image, zieht eine größere Zielgruppe an und trägt zu einem nachhaltigen, inklusiven Tourismus bei.
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