Die 3G-Regel für Beherbergungen ist aufgehoben; es muss also kein Nachweis mehr erbracht werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein.
Die 3G-Regel für Freizeit und Kultureinrichtungen ist aufgehoben; es muss also kein Nachweis mehr erbracht werden.
- Bitte informieren Sie sich vorab über die geltenden Corona-Regeln der einzelnen Betriebe. -
Die Maskenpflicht gilt nur noch für Bereiche, in denen Kontakt zu besonders vulneraben Personen besteht. Im öffentlichen Personennahverkehr sowie in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens wurden bisher geltende Maskenpflichten in Maskenempfehlungen umgewandelt.
Achten Sie bitte auf ihren eigenen Schutz und tragen Sie am besten dort eine Maske, wo es sinnvoll ist, wie zum Beispiel in Innenräumen, in denen Gedränge oder ein vermehrtes Personenaufkommen herrscht.
An der frischen Luft, etwa auf Wochenmärkten, in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen besteht aktuell keine Maskenpflicht.
Die 3G-Regel für die Gastronomie ist aufgehoben; es muss also kein Nachweis mehr erbracht werden.
- Bitte informieren Sie sich vorab über die geltenden Corona-Regeln der einzelnen Betriebe. -
Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen sind aufgehoben.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Gastgeber vor Ort über die aktuellen Möglichkeiten oder Bedingungen. Der Deutsche Tourismusverband hat dazu folgendes Infoblatt - Stornierung im Krisenfall herausgegeben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können.
Informationen zu Schnelltest-Stationen finden Sie hier:
Corona-Schnelltest-Stationen in Nordfriesland
Corona-Schnelltest-Stationen in Dithmarschen/in ganz Schleswig-Holstein