Kampener Kliff mit Blick aufs Meer
© Foto Oliver Franke

Corona-Informationen und Reisehinweise

Liebe Gäste der Nordsee!

Die 3G-Regel für touristische Übernachtungen wurde im März 2022 aufgehoben.

Achten Sie bitte auf ihren eigenen Schutz und tragen Sie am besten dort eine Maske, wo es sinnvoll ist, wie zum Beispiel in Innenräumen, in denen Gedränge oder ein vermehrtes Personenaufkommen herrscht.

Die jeweils aktuelle Verordnung wird unter www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse veröffentlicht.

Alle aktuellen Informationen & nützlichen Links finden Sie hier auf dieser Seite.

Wir möchten alle bitten, rücksichtsvoll mit sich und Ihrem Umfeld umzugehen. Wir danken Ihnen ganz herzlich für Ihr Verständnis und freuen uns schon auf Sie!

 

FAQ´s zu Coronaregeln an der Nordsee

Muss ein 3G-Nachweis erbracht werden?


Die 3G-Regel für Beherbergungen ist aufgehoben; es muss also kein Nachweis mehr erbracht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein.

 

Was gilt in Freizeit- und Kultureinrichtungen?


Die 3G-Regel für Freizeit und Kultureinrichtungen ist aufgehoben; es muss also kein Nachweis mehr erbracht werden.

- Bitte informieren Sie sich vorab über die geltenden Corona-Regeln der einzelnen Betriebe. -

 

In welchen Bereichen gilt die Maskenpflicht?


Die Maskenpflicht gilt nur noch für Bereiche, in denen Kontakt zu besonders vulneraben Personen besteht. Im öffentlichen Personennahverkehr sowie in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens wurden bisher geltende Maskenpflichten in Maskenempfehlungen umgewandelt.

Achten Sie bitte auf ihren eigenen Schutz und tragen Sie am besten dort eine Maske, wo es sinnvoll ist, wie zum Beispiel in Innenräumen, in denen Gedränge oder ein vermehrtes Personenaufkommen herrscht.

An der frischen Luft, etwa auf Wochenmärkten, in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen besteht aktuell keine Maskenpflicht.

 

Was gilt in der Gastronomie?


Die 3G-Regel für die Gastronomie ist aufgehoben; es muss also kein Nachweis mehr erbracht werden.

- Bitte informieren Sie sich vorab über die geltenden Corona-Regeln der einzelnen Betriebe. -

 

Gelten Kontaktbeschränkungen?


Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen sind aufgehoben.

 

Allgemeine Reiseinformationen

Stornierung meiner Reise


Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Gastgeber vor Ort über die aktuellen Möglichkeiten oder Bedingungen. Der Deutsche Tourismusverband hat dazu folgendes Infoblatt - Stornierung im Krisenfall herausgegeben.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können.

 

Wo kann ich mich testen lassen?


Weitere nützliche Informations-Quellen


merken
Inhalt auf Merkliste setzen
EntfernenEntfernen entfernen
Inhalt von Merkliste entfernen
1 zur Liste
Diese Seite wurde auf Ihrer Merkliste gespeichert
Diese Seite wurde von Ihrer Merkliste entfernt