Der helle und offene Wohnbereich des 1-Raum-Lofts Oberdeck, empfängt Sie mit einer ausgewählten und technisch verspielten Ausstattung. Das über der Küchenzeile installierte Oberlicht durchflutet das Loft im Dachgeschoss mit...
Der helle und offene Wohnbereich des 1-Raum-Lofts Oberdeck, empfängt Sie mit einer ausgewählten und technisch verspielten Ausstattung. Das über der Küchenzeile installierte Oberlicht durchflutet das Loft im Dachgeschoss mit seinen offenen Balken und hohen Decken mit Tageslicht. Sowohl das Doppelbett (180 x 200) als auch die Designercouch, die sich in einfachen Handgriffen zu einem gemütlichen Schlafsofa (135 x 200) umfunktionieren lässt, bieten Ihnen einen herrlichen Blick auf den Gaskamin. Auf dem Flatscreen-TV können Sie Ihrer Lieblingssendung folgen, oder auf dem iPad im WLAN stöbern. Mit der hochwertigen CD-Musikanlage lauschen Sie den rhythmischen Klängen, während Sie das späte Frühstück auf dem Südbalkon vorbereiten. Auf den Gartenmöbeln (saisonal) genießen Sie wundervolle Stunden und der Heizstrahler spendet Ihnen angenehme Wärme, wenn Sie auch nach dem Sonnenuntergang noch Zeit im Freien verbringen möchten. Die offene Küchenzeile ist voll ausgestattet und verfügt zudem über einen Einbauherd. Die Nespressomaschine zaubert Ihnen im Handumdrehen einen leckeren Kaffee, während Sie in der großzügigen Dusche mit Regenkopf in den Tag starten. Derweil können die Spülmaschine und der im Badezimmer eingebaute Waschmaschinentrockner, die unangenehmen Haushaltsaufgaben erledigen. So können Sie Ihren Urlaub im Oberdeck vollends genießen. Sylt, im Norden von Schleswig-Holstein, bietet seinen Gästen ein reiches Angebot unterschiedlichster Aktivitäten und Veranstaltungen. Ob es eine Atempause zum Erden sein soll, um den Alltag zu vergessen, oder ein Urlaub mit sportlichen und unterhaltsamen Aktivitäten. Hier finden Sie die ideale Balance für Ihren Traumurlaub an der Nordsee zu jeder Jahreszeit. Die Sylt Lofts empfangen Sie mit exklusivem Ambiente und sorgen, sowohl durch ihre luxuriöse Ausstattung, als auch durch die Liebe zum Detail, für ein unvergessliches Urlaubserlebnis. Das Zusammenspiel von maßgefertigten Tischlerarbeiten, ausgewählten Einrichtungsstücken und moderner Technik lassen keine Wünsche offen und laden Sie dazu ein, einen außergewöhnlichen Urlaub auf Sylt zu verbringen. In ausgewählten Lofts ist ein Hund erlaubt. 1. Der Mieter wird von der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund die Wohnung nicht nutzen kann. In solchen Fällen sind 80% der Miete zu zahlen, wenn die Reise 84 bis 21 Tage und 100%, wenn die Reise 21 Tage oder weniger vor Antritt storniert wird. Mögliche Ersatzmieten in diesen Zeiträumen kommen dabei zum Abzug. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. 2. Die Schlüssel für das Mietobjekt erhalten Sie am Anreisetag in dem Schlüsselsafe an der Rückseite des Altbaus „Haus Boy“ oder von der Hausdame ab 16.00 Uhr. Den Code erhalten Sie nach Eingang der Restzahlung eine Woche vor Ihrer Anreise. 3. Sämtliche Schlüssel für das Mietobjekt sind am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr in den Schlüsselkasten am Altbau des „Haus Boy“ zu werfen. Diesen Termin wollen Sie bitte unbedingt einhalten, da ggf. noch am selben Tage neue Feriengäste das Mietobjekt beziehen werden und wir zuvor eine gründliche Reinigung des Mietobjektes durchführen müssen. Für den Fall einer verspäteten Schlüsselrückgabe müssen wir die Geltendmachung einer zusätzlichen Tagesmiete und etwaige Schadensersatzansprüche wegen der verspäteten Überlassung des Mietobjektes an die nachfolgenden Feriengäste vorbehalten. 4. Werden nicht alle Schlüssel zurückgegeben, drohen Ihnen erhebliche Schadensersatzansprüche, etwa wegen des erforderlichen Einbaues neuer Türschlösser. 5. Die Stellplätze für die Mietobjekte am „Haus Boy“ sind in beschränkter Anzahl vorhanden. Es ist lediglich die Nutzung maximal eines Stellplatzes pro Mietobjekt gestattet. Sollten die fünf verfügbaren Stellplätze am „Haus Boy“ belegt sein, weisen wir Sie darauf hin, auf die Parkpalette am Bahnhof oder sonstige öffentliche Parkflächen auszuweichen. 6. Die Kurkarten liegen im Mietobjekt für Sie bereit. 7. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Bettwäsche, Handtücher, Kinderbett oder Hochstuhl nicht gestellt. Eine nachträgliche Bestellung ist gegen Entgelt möglich. Die ausgewiesene Endreinigung und Buchungsgebühr sind obligatorisch und stehen nicht zu Ihrer Disposition. 8. Bitte zeigen Sie uns etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietobjektes und des Inventars, einschließlich solcher des Reinigungszustandes, unverzüglich an, damit wir Abhilfe schaffen können. Anderenfalls gehen wir davon aus, dass Sie das Mietobjekt zu Ihrer vollen Zufriedenheit vorgefunden haben. Sollte Ihr gebuchtes Mietobjekt durch außergewöhnliche Umstände unbewohnbar sein (z. B. Wasserschaden, Heizungsausfall), werden wir Sie unverzüglich informieren und Ihnen, sofern verfügbar, ein qualitativ gleichwertiges Ersatzdomizil zur Verfügung stellen. 9. Strandkörbe und Gartenmöbel stehen nur von ca. April bis September zur Verfügung. 10. Hauseigene Gegenstände wie z.B. iPad dürfen -auch vorübergehend- nicht aus dem Wohnobjekt entfernt werden. 11. Sollten während Ihres Aufenthaltes Elektrogeräte ausfallen (wie z.B. Spülmaschine) ist dies für die Ausfallzeit kein Mietminderungsgrund. 12. Das Mietobjekt darf nur mit der bei Buchung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Im Übrigen darf das Mietobjekt nicht an Dritte vermietet oder anderweitig überlassen werden. Die gewerbliche Nutzung des Lofts ist ohne Einverständnis des Vermieters unzulässig. Der Mieter versichert, die Wohnung ausschließlich als Wohn- oder Schlafraum im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 11 Umsatzsteuergesetz (UStG) zu nutzen. 13. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Absprache und Buchung in die Mietobjekte Lotsenloft, Weltenbummler und Oberdeck aufgenommen werden. 14. Alle unsere Mietobjekte sind Nichtraucherobjekte. Wir bitten Sie dringend, sich an diese Vorgaben zu halten, da die Mietobjekte auch an Allergiker vermietet werden, denen wir ausdrücklich zusichern, dass hierin nicht geraucht wurde. Im Falle der Zuwiderhandlung drohen uns und Ihnen erhebliche Schadensersatzansprüche. Darüber hinaus behalten wir uns bei Missachtung des Rauchverbotes in den Mietobjekten die sofortige außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses vor. 15. Das Mietobjekt ist von Ihnen in folgendem Zustand zu hinterlassen: besenrein; Mülleimer entleert; Geschirr abgewaschen und in Schränke und Regale eingeräumt; sämtliche Fenster und Türen verschlossen. Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, müssen wir uns die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vorbehalten. Aus Rücksicht auf Ihre Nachmieter bitten wir Sie am Tag vor Ihrer Abreise keinen Fisch mehr in der Wohnung zu braten. 16. Im Mietobjekt steht Ihnen ein Internetanschluss zur Verfügung für deren Nutzung Folgendes gilt: Sie verpflichten sich, diesen Internetanschluss nicht zu nutzen für: - Verbreitung oder Empfang von strafbaren und/oder rechts- und/oder sittenwidrigen Inhalten oder Hinweis auf solche Inhalte; - rechtswidrige Kontaktaufnahme; - Nutzung von Peer-to-Peer Netzwerken („Tauschbörsen"); - Verletzung von nationalen und internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichnungsrechten sowie sonstigen gewerblichen Schutz- und Persönlichkeitsrechten; - Eindringen in fremde Datennetzwerke, Datenspeicher oder Endgeräte („Hacking"); - Herstellung von Verbindungen, die Zahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden oder Dritte zur Folge haben; - unaufgeforderter Nachrichtenversand („Spamming"); - Benutzung von Einrichtungen oder Ausführen von Anwendungen, die zu Störungen/Veränderungen der Funktionalität oder Struktur des zur Verfügung gestellten Internetanschlusses führen oder führen können. Soweit Sie gegen diese Pflichten verstoßen, haften Sie uns auf Schadensersatz. Sie stellen uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einem Verstoß gegen die vorstehenden Pflichten oder aus dem Gesetz ergeben. 17. Wir haften nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Satz 1 gilt entsprechend für Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns. Sonstige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. 18. Die im Mietvertrag angegebene Gesamtfläche des Mietobjekts entspricht der ca. Summe der Nutzflächen des Mietobjektes (sog. Fußleistenmaß, keine DlN-Fläche). 19. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages, einschließlich dieser Bedingungen, sollen aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden. 20. Sollten einzelne Regelungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll die gesetzliche Vorschrift treten.